Wohnmobilstell Platzordnung
Zutritt zum Wohnmobilstellplatz in Bad Karlshafen ist nur nach Anmeldung oder der Online-Buchung gestattet. Jegliche Stellplatzeinrichtungen dürfen nur durch angemeldete Gäste genutzt werden.
Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung erziehungsberechtigter Personen übernachten.
Den Anordnungen der Verwaltung ist Folge zu leisten. Die Verwaltung oder deren Beauftragte sind berechtigt, einzelnen Personen den Zutritt zum „Wohnmobilstellplatz in Bad Karlshafen“ zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen. Die Verwaltung kann von ihrem uneingeschränkten Hausrecht auf dem gesamten Gelände Gebrauch machen.
Eine Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit der Verwaltung verursachte Unfälle oder eine Haftung für das Eigentum der Gäste besteht nicht. Die Gäste sind verpflichtet, sich selbst entsprechend zu versichern.
Fest mit dem Erdboden verbundene bauliche Anlagen jeder Art sind auf dem Stellplatz nicht erlaubt.
Jegliche Nebenabreden oder Abmachungen zum Mietvertrag oder zur Stellplatzordnung bedürfen der Schriftform. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit.
Die Wohnmobile sind immer auf der Mietparzelle abzustellen, andere Fahrzeuge auf dem Parkplatz vor der Hauptschranke. Auf dem Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Es darf nur Schritttempo gefahren werden (5 km/h).
Alle öffentlichen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen. Wer die Anlagen beschädigt oder verschmutzt, muss mit einem Platzverweis rechnen. Hinterlassen Sie die Anlage bitte so, wie Sie sie vorzufinden wünschen! Eltern haften auch hier unbegrenzt für ihre Kinder.
Hunde müssen im gesamten Platzgebiet (Stellplatz, Campingplatz) ständig angeleint gehalten werden. Verunreinigungen, die die Hunde auf dem Gelände hinterlassen, sind durch die Hundehalter selbst zu beseitigen. Alle Tierhalter haften grundsätzlich unbegrenzt für Schäden, die Ihre Tiere anrichten.
Der Müll ist entsprechend der Müllordnung zu trennen.
Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist zu beachten.